Genauso wie für den Passus "... oder fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker.", den wir aus der Fernsehwerbung als Pflichtangabe kennen, gibt es Pflichtangaben für Medikamente, Geräte oder Maschinen, damit diese eine Zulassung für Endverbraucher erhalten - von der Pharmaindustrie oder vom TÜV oder anderen Institutionen.
Packungsbeilage, Beipackzettel und Gebrauchsinformation - welche Information muss enthalten sein?
Grob vereinfacht: Arzneimittel müssen gekennzeichnet werden, welche Bestandteile sie enthalten, welche Wirkung sie haben, unter welchen Umständen eine Einnahme hilfreich oder risikoreich sein kann, wie die Nebenwirkungen sind, welche Zusammensetzung das Medikament enthält, welche Risiken durch die Einnahme entstehen können, was z. B. bei einer Schwangerschaft zu beachten ist, welche Nebenwirkung der Patient im Allgemeinen zu erwarten hat und vieles mehr. Aus der Packungsbeilage muss hervorgehen, was das Arzneimittel bewirkt und was z. B. bei einer Überdosierung zu beachten ist.
Auch die Zusammenwirkung mit anderen Arzneimitteln kann wichtig sein, oder falls der Patient bereits Vorerkrankungen hat, eben, was in diesem Fall zu beachten ist. Dem Patienten soll ein Verständnis für die Einnahme des Medikamentes, bzw. der Arzneimittels vermittelt werden. Die Angaben sollen auch einen Bereich für die Häufigkeit der Einnahme und die Behandlung allgemein enthalten. Es enthält in der Regel Informationen und Richtlinien zur Anwendung bei spezifischen Krankheiten und damit verbundene Risiken. In der Apotheke kann der Konsument ebenfalls nachfragen, wie die Wirkung des Medikaments ist. Der Apotheker kennt sich mit den Anforderungen sehr gut aus. Er hat meist eine Datenbank zur Verfügung, die Hinweise gibt auf Unverträglichkeiten für Patienten.
Service für die Arzneimittel Hersteller
Die Vorgaben sind vielfältig - die Arzneimittel Herstellung ist komplex und stark reguliert. Unser Service besteht aus einer engen Zusammenarbeit der Pharmaindustrie. Mit dem jeweiligen Arzneimittel Hersteller erarbeiten wir gemeinsam die beste Lösung. Rattpack® - One-Stop-Shop für die Pharmaindustrie.
Fragen, die Patienten im Bereich Arzneimittel, Medikamente & Beipackzettel, Packungsbeilage häufig fragen:
Was steht in der Packungsbeilage?
Wie kann man einen Beipackzettel noch nennen?
Was steht auf dem Beipackzettel?
Sollte man Beipackzettel lesen?
Die Antworten auf diese Fragen beantworten wir Ihnen gerne in einem persönlichen Gespräch. Lassen Sie uns telefonieren!
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