Ganz sicher gehen in jeder Stufe des Druckprozesses: Beipackzettel stellen wir im Offset oder digital her. Fehlerhafte, einseitig bedruckte Zettel sind von vornherein ausgeschlossen.
Das hängt von Ihrer Abpackanlage ab! Unsere Verpackungsexperten arbeiten seit Jahrzehnten mit der Industrie zusammen. Die Falzungen der Dünndruckpapiere sind so unterschiedlich wie die Ansprüche unserer Kunden. Kaum ein Beipackzettel besitzt dasselbe Format. Wir können bis zu 10 parallel Brüche und 3 quer Brüche realisieren und produzieren individuell für Sie, von der Klein- bis zur Großauflage. Erfahrung & Know-How im Drucken von Beipackzetteln und Packungsbeilagen zeichnen uns aus.
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Beipackzettel oder Packungsbeilage - beides! Ein Beipackzettel wird bei Fertigarzneimitteln als Packungsbeilage beigelegt. Der Verbraucher kann dem Beipackzettel alle wichtigen Informationen entnehmen, z.B. über die korrekte Einnahme und Anwendung, die empfohlene Dosierung aber auch über die möglichen Nebenwirkungen oder Gefahren, die in Zusammenhang mit der Einnahme und Anwendung des Arzneimittels einher gehen. Häufig wird der Beipackzettel auch Patienteninformation oder Gebrauchsinformation benannt, im Volksmund bzw. umgangssprachlich manchmal auch "Waschzettel". In den meisten Ländern ist so ein Beipackzettel als Packungsbeilage zwingend vorgeschrieben. In der EU gibt es Richtlinien und Anforderungen über den Einsatz und die Verwendung an die Packungsbeilage. Pharmahersteller kennen die notwendigen Vorgaben - wir produzieren und drucken effizient auf Dünndruckpapieren mit mehrfachen Parallel- und Querbrüchen.
Dünndruckpapier: Beipackzettel, Gebrauchsinformation und Bedienungsanleitung drucken wir für die Industrie auf Dünndruckpapier. Ob Pflichtinformationen, die der Gesetzgeber bei Medikamenten verlangt, über die Beschreibung von technischen Geräten, bis hin zum korrekten Betreiben eines Produktes / eines Gerätes. Verbraucherinformationen dienen der technischen Dokumentation, der Erläuterung der Funktionsweise oder enthalten Informationen zum korrekten Betrieb oder der Wartung von Produkten. Wir bieten unseren industriellen Kunden Sicherheit und Perfektion in der Produktion und beim Druck von Beipackzetteln. Wir sind einer der führenden Hersteller in diesem Segment für Deutschland, Österreich und die Schweiz und darüber hinaus in ganz Europa.
Mit Produktionsstandorten in Österreich / Vorarlberg und Deutschland bieten wir verlässliche und zertifizierte Druckproduktion für jede Betriebsgröße und Industrie. Beipackzetteldruck und Weiterverarbeitung auch von sehr großen Stückzahlen zählen zu unseren Stärken. Profitieren Sie als industrieller Kunde von unserer durchdachten und prozessoptimierten Herstellung von Druckprodukten unter Einhaltung selbst strengster Sicherheitsstandards. Letztendlich zählt: kostenoptimierte Produktion, transparente Kommunikation, Einhaltung von Lieferfristen und Terminen.
Häufig finden sich im Beipackzettel folgende Themen: "Merkmale des Arzneimittels", Darreichungsform, Pharmazeutische-therapeutische Klasse, Anwendungsgebiete, Gegenanzeigen, Vorsichtsmaßnahmen, Wechselwirkungen bei der Einnahme mit anderen Stoffen wir Alkohol oder Tabak, allgemeine Warnhinweise, Dosierung, Risikogruppen, Nebenwirkungen, Inhaltsstoffe.
Das MHD - Mindesthaltbarkeitsdatum - wird in der Regel auf die Verpackung selbst eingedruckt oder geprägt. So kann nach Freigabe des Arzneimittels durch die entsprechenden Zulassungsstellen, der Beipackzettel in größerer Stückzahl effizient hergestellt werden und das MHD wird inline in der Produktionsstraße ergänzt.
Werbliche Angaben oder Angaben mit Werbecharakter darf der Beipackzettel nicht aufweisen. Formale Gestaltungsvorgaben enthalten entsprechende Richtlinien der EU-Kommission. Diese reichen von Empfehlungen über die Mindestschriftgröße, Kontrast oder den Zeilenabstand, aber auch Einschränkungen: Kapitälchen (Großbuchstaben) zum Beispiel, genauso wie Abbildungen im Text sind möglichst zu unterlassen. Es gibt auch standardisierte Begriffe über die Häufigkeit oder Seltenheit speziell von Nebenwirkungen. Der Begriff: "sehr häufig" bedeutet z.B.: bei mehr als 10% der Behandelten. Dagegen bedeutet "sehr selten" - bei weniger als einem Behandelten von 10.000 tritt diese Nebenwirkung auf.
In Deutschland, Österreich und der Schweiz werden diese Richtlinien durch jeweils entsprechende Arzneimittelgesetze geregelt. Jedes Land hat seine speziellen Vorgaben, die in einem Beipackzettel erfüllt werden müssen. Studien zu Verständlichkeit, Verständlichkeit der Nebenwirkungsrisiken und Lesbarkeit runden die Vorgaben ab.
Als erfahrener Hersteller von Packungsbeilagen und Beipackzetteln profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung und unserem Know-How. Vereinbaren Sie einen Beratungstermin - fordern Sie unseren Rückrufservice an. Wir freuen uns über Ihre Anfrage oder Ihren Anruf.
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