Ganz sicher gehen in jeder Stufe des Druckprozesses: In der Herstellung von Beipackzetteln sind wir Experten. Wir können sehr viel Information auf sehr engem Raum (gefaltet) auf sehr dünnem Papier drucken. Für Pharma & Kosmetika. Ebenso für Bedienungsanleitungen.
Das hängt von Ihrer Abpackanlage ab! Die Falzungen der Dünndruckpapiere sind so unterschiedlich wie die Ansprüche unserer Kunden. Kaum ein Beipackzettel besitzt dasselbe Format. Wir können bis zu 10 parallel Brüche und 3 quer Brüche realisieren und produzieren individuell für Sie, von der Klein- bis zur Großauflage.
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Beipackzettel oder Packungsbeilage - beides! Ein Beipackzettel wird bei Fertigarzneimitteln als Packungsbeilage beigelegt. Der Verbraucher kann dem Beipackzettel alle wichtigen Informationen entnehmen, z.B. über die korrekte Einnahme und Anwendung, die empfohlene Dosierung aber auch über die möglichen Nebenwirkungen oder Gefahren, die in Zusammenhang mit der Einnahme und Anwendung des Arzneimittels einher gehen. Häufig wird der Beipackzettel auch Patienteninformation oder Gebrauchsinformation benannt, im Volksmund bzw. umgangssprachlich manchmal auch "Waschzettel". In den meisten Ländern ist so ein Beipackzettel als Packungsbeilage zwingend vorgeschrieben. In der EU gibt es Richtlinien und Anforderungen über den Einsatz und die Verwendung an die Packungsbeilage. Pharma Hersteller kennen die notwendigen Vorgaben - wir produzieren und drucken effizient auf Dünndruckpapieren (bis 40g/m2) mit mehrfachen Parallel- und Querbrüchen.
Häufig finden sich im Beipackzettel folgende Themen: "Merkmale des Arzneimittels", Darreichungsform, Pharmazeutische-therapeutische Klasse, Anwendungsgebiete, Gegenanzeigen, Vorsichtsmaßnahmen, Wechselwirkungen bei der Einnahme mit anderen Stoffen wir Alkohol oder Tabak, allgemeine Warnhinweise, Dosierung, Risikogruppen, Nebenwirkungen, Inhaltsstoffe.
Das MHD - Mindesthaltbarkeitsdatum - wird in der Regel auf die Verpackung selbst eingedruckt oder geprägt. So kann nach Freigabe des Arzneimittels durch die entsprechenden Zulassungsstellen, der Beipackzettel in größerer Stückzahl effizient hergestellt werden und das MHD wird inline in der Produktionsstraße ergänzt.
Werbliche Angaben oder Angaben mit Werbecharakter darf der Beipackzettel nicht aufweisen. Formale Gestaltungsvorgaben enthalten entsprechende Richtlinien der EU-Kommission. Diese reichen von Empfehlungen über die Mindestschriftgröße, Kontrast oder den Zeilenabstand, aber auch Einschränkungen: Kapitälchen (Großbuchstaben) zum Beispiel, genauso wie Abbildungen im Text sind möglichst zu unterlassen. Es gibt auch standardisierte Begriffe über die Häufigkeit oder Seltenheit speziell von Nebenwirkungen. Der Begriff: "sehr häufig" bedeutet z.B.: bei mehr als 10% der Behandelten. Dagegen bedeutet "sehr selten" - bei weniger als einem Behandelten von 10.000 tritt diese Nebenwirkung auf.
In Deutschland, Österreich und der Schweiz werden diese Richtlinien durch jeweils entsprechende Arzneimittelgesetze geregelt. Jedes Land hat seine speziellen Vorgaben, die in einem Beipackzettel erfüllt werden müssen. Studien zu Verständlichkeit, Verständlichkeit der Nebenwirkungsrisiken und Lesbarkeit runden die Vorgaben ab.
Als erfahrener Hersteller von Packungsbeilagen und Beipackzetteln profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung und unserem Know-How. Vereinbaren Sie einen Beratungstermin - fordern Sie unseren Rückrufservice an. Wir freuen uns über Ihre Anfrage oder Ihren Anruf.
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